Corona-Maßnahmen
Alfons X_Club | Bar | Restaurant
3G im Restaurant
2G+ an Tanzveranstaltungen
FFP2-Maskenpflicht
(Ausnahme: auf der Tanzfläche an Events)

Unsere Sicherheitsmaßnahmen
zertifiziertes Hygiene- u. Raumluftkonzept
HEPA- Filter & UV-C Licht
Servicepersonal trägt Mundschutz
Desinfektion von Oberflächen nach jedem Gast
Händedesinfektionsständer im Lokal
kontaktlose Zahlung möglich
Liebe Gäste,
für den Besuch unserer Bar bzw. unseres Restaurants ist ein gültiges Covid-Zertifikat Pflicht.
3G
Bitte halten Sie ein dazugehöriges Ausweisdokument bereit.
Für den Besuch unseres Clubs gilt:
2G+
vollst. Geimpfte, Genesene, Geboosterte plus tagesaktuellen, negativen Corona-Test
(Corona-Verordnung des Landes Ba-Wü ab dem 23. Feb. 2022, „Warnstufe“)
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Wir freuen uns auf Sie.
Herzlichst
Ihr Team Alfons X
Voraussetzung für Ihren Besuch:
- Gültiger Impfnachweis (vollständig geimpft seit mind. 14 Tagen, max. 3 Monate alt). Der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus! Fotos oder Screenshots werden nicht akzeptiert.
- Genesen (bescheinigte Infektion mittels PCR-Test – max. 3 Monate alt)
- Getestet (offizielle Teststation im Bahnhof)
- Vorlage eines dazugehörigen Ausweisdokuments
- FFP2-Maskenpflicht (Ausnahme: auf der Tanzfläche an Tanzveranstaltungen)
Ausnahmen der 3G-Beschränkung entnehmen Sie bitte der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ab dem 23. Feb. 2022 „Warnstufe“.
Vielen Dank