Corona-Maßnahmen

Alfons X_Club | Bar | Restaurant

3G im Restaurant

 

2G+ an Tanzveranstaltungen

 

FFP2-Maskenpflicht

(Ausnahme: auf der Tanzfläche an Events)

Unsere Sicherheitsmaßnahmen

N

zertifiziertes Hygiene- u. Raumluftkonzept

HEPA- Filter & UV-C Licht

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Servicepersonal trägt Mundschutz

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Desinfektion von Oberflächen nach jedem Gast

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Händedesinfektionsständer im Lokal

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kontaktlose Zahlung möglich

Liebe Gäste,

für den Besuch unserer Bar bzw. unseres Restaurants ist ein gültiges Covid-Zertifikat Pflicht.

3G

Bitte halten Sie ein dazugehöriges Ausweisdokument bereit.

Für den Besuch unseres Clubs gilt:

2G+

vollst. Geimpfte, Genesene, Geboosterte plus tagesaktuellen, negativen Corona-Test

(Corona-Verordnung des Landes Ba-Wü ab dem 23. Feb. 2022, „Warnstufe“)

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Wir freuen uns auf Sie.

Herzlichst

Ihr Team Alfons X

Voraussetzung für Ihren Besuch:

  • Gültiger Impfnachweis (vollständig geimpft seit mind. 14 Tagen, max. 3 Monate alt). Der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus! Fotos oder Screenshots werden nicht akzeptiert.
  • Genesen (bescheinigte Infektion mittels PCR-Test – max. 3 Monate alt)
  • Getestet (offizielle Teststation im Bahnhof)
  • Vorlage eines dazugehörigen Ausweisdokuments
  • FFP2-Maskenpflicht (Ausnahme: auf der Tanzfläche an Tanzveranstaltungen)
Ausnahmen der 3G-Beschränkung entnehmen Sie bitte der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ab dem 23. Feb. 2022 „Warnstufe“.

Vielen Dank